Gesetzliche Änderung zur Entsorgung von Alttextilien im Kreis Ahrweiler

Veröffentlicht am 04.02.2025 um 08:02 Uhr

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Der AWB Ahrweiler AöR informiert über eine Änderung des Gesetzes bei der Entsorgung von Alttextilien. Seit dem 1. Januar 2025 ist eine verpflichtende getrennte Sammlung von Alttextilien vorgeschrieben. Demnach gehören Alttextilien nicht in den Restabfall oder die Gelbe Tonne, sondern sollen gezielt über geeignete Sammelstellen entsorgt werden. Durch die Gesetzesänderung soll sichergestellt werden, dass Alttextilien möglichst vollständig recycelt oder wiederverwendet werden können.

Bürgerinnen und Bürger im Kreis Ahrweiler haben folgende Möglichkeiten:

• Abgabe an zertifizierte Sammelcontainer: Der AWB empfiehlt, ausschließlich die offiziellen Alttextilcontainer zu nutzen, die an verschiedenen Standorten im Kreisgebiet zur Verfügung stehen.

• Abgabe bei karitativen Einrichtungen: Gut erhaltene Kleidung kann weiterhin an soziale Einrichtungen oder Second-Hand-Läden gespendet werden.

• Keine Entsorgung über den Sperrabfall oder Hausabfall: Textilien, die nicht mehr tragbar sind, gehören ebenfalls in die Sammelcontainer, da sie industriell recycelt werden können.

Stark verschmutzte oder mit Schadstoffen kontaminierte Textilien können nicht recycelt werden und gehören in den Restabfall. Solche Materialien verunreinigen die Sammelcontainer und machen eine Verwertung der übrigen Textilien unmöglich.

Dies gilt beispielsweise für:

• stark verschmutzte Arbeitskleidung,

• öl- oder farbgetränkte Lappen oder auch

• verschimmelte oder nasse Textilien.

Der AWB bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Mithilfe und bedankt sich für jeden Beitrag zur Wiederverwendung von Alttextilien.

(Bild von Andreas Lischka auf Pixabay)

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