Information
Checkliste Containerbestellung
- Was soll entsorgt werden?
- Wieviel soll entsorgt werden?
- Wann benötige ich den Container? (min. eine Woche Vorlaufzeit einplanen)
- Wo genau soll der Container aufgestellt werden?
- Wer ist Ansprechpartner vor Ort?
- Vorab klären: Ist ggf. eine Genehmigung für die Aufstellung auf öffentlichen Verkehrsflächen (Ordnungsamt) erforderlich?
Container für die einmalige Abfuhr von Abfällen zur Beseitigung (z.B. Baumischabfall, Rest-Sperrmüll, Restmüll), für verwertbares Altholz (z.B. Möbelholz, Holzparkett, Laminat, Wandverkleidungen, Innentüren aus Holz, unbehandeltes Vollholz oder Spanplatten) sowie Grünabfälle können in verschiedenen Größen über den AWB bestellt werden. Es gibt keinen Container in dem Abfälle ungetrennt eingeworfen werden dürfen.
Die Gebühr für Container setzt sich aus einer Grundgebühr und einer Leistungsgebühr: Die Grundgebühr ist von der Containergröße abhängig (siehe Größe), währenddessen die Leistungsgebühr vom eingefüllten Gewicht und der Abfallahrt abhängig ist. Die Leistungsgebühr wird durch den gewogenen Inhalt am Abfallwirtschaftszentrum in Niederzissen festgellegt. Weitere Informationen unter Abfallart.
Bei längeren Standzeiten kommt zu der Grundgebühr und Leistugnsgebühr auch noch eine Bereitstellungsgebühr (Miete) hinzu (siehe Größe).
!!! Die Containerbestellung ist nur durch den Grundstückseigentümer bzw. Hausverwalter möglich. !!!
Bei Fragen zur Containerbestellung wenden Sie sich bitte an die Gebührenveranlagung des AWB.